Der Vorstand hat die Aufgabe, die Geschäfte des Hospizdienstes im Rahmen der Gesetze, der Satzung und der Mitgliederversammlung zu führen.
Er setzt sich zusammen aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und mindestens zwei, maximal drei weiteren Mitgliedern.
Dem Vorstand muss jeweils eine Vertretung der evangelischen und katholischen und der evangelisch-methodistischen Kirche angehören.
Die Vorstandsmitglieder und –vorsitzenden werden von der Mitgliederversammlung auf 4 Jahre gewählt.